Dr. Wolfgang Fischer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT
Familienrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung aller rechtlichen Regelungen der Beziehungen zwischen Verwandten und Ehegatten sowie Partnern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
FACHANWALT FÜR ERBRECHT
Zu Recht bezeichnen viele Juristen das Erbrecht als eines der schwierigsten und komplexesten Gebiete des deutschen Zivilrechts. Eine Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet und langjährige Berufserfahrung hierzu sichern die professionelle Beratung und Vertretung.
GESELLSCHAFTSRECHT
Als Partner einer überregionalen Sozietät von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern und im Verbund mit unseren europäischen Partnerkanzleien bin ich seit 1991 auf den verschiedenen Gebieten des Gesellschaftsrechts (auch international) tätig.