FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT

FAMILIEN­RECHT UND INTER­NATIONALES PRIVATRECHT

Familienrecht ist die zusammenfassende Bezeichnung aller rechtlichen Regelungen der Beziehungen zwischen Verwandten und Ehegatten sowie Partnern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Als Fachanwalt für Familienrecht berate und vertrete ich Sie in allen Angelegenheiten wie:


- Trennungen und Ehescheidungen
- Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
- Lebenspartnerschaftsverträge
- Vermögensauseinandersetzungen
- Eherecht und eheliches Güterrecht
- Versorgungsausgleich
- elterliche Sorge und Umgang
- Unterhaltsrecht


Die Beratung und Betreuung bei der familienrechtlichen Auseinandersetzung bedarf besonderer Erfahrung und Einfühlung. Die schlichte Durchsetzung von Rechtsansprüchen kann zu Folgereaktionen führen, die nicht beabsichtigt waren. Im Vordergrund muß zunächst der Versuch stehen, einverständliche Regelungen zu erzielen. Andererseits ist es gelegentlich erforderlich, seine Interessen rasch durchzusetzen und zu verhindern, daß die andere Seite irreversible Fakten schafft. Die aktuell richtige Vorgehensweise erkennt verlässlich der Fachanwalt.
Bei gemischt-nationalen Ehen stellt sich die Frage, ob die Sache von einem deutschen oder ausländischen Gericht zu entscheiden ist. Ferner ist zu prüfen, welches Recht zur Anwendung kommt.